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Stichwort English Beschreibung
Freiwillige Gerichtsbarkeit voluntary jurisdiction; special judicial procedure for mainly private law instances Nach früherem Recht wurde bei Streitigkeiten in Sachen des Woh­nungs­eigen­tums im Verfahren der freiwilligen Gerichts­barkeit (FGG-Verfahren) entschieden. Der Vorteil dieses Ver­fahrens lag für Wohnungseigentümer insbesondere im so ge­nannten Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutete, dass das Gericht die Gründe ermittelte, weshalb unter anderem Be­schlüs­se wegen Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung für ungültig zu erklären waren.

Nach der Überführung bei Streitigkeiten in Sachen des Woh­nungs­eigentums vom bisherigen FGG-Verfahren in das Ver­fahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO-Verfahren) muss der Wohnungseigentümer selbst die Begründung für die Beschluss­anfechtung liefern.