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Stichwort | English | Beschreibung |
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Freiwillige Gerichtsbarkeit | voluntary jurisdiction; special judicial procedure for mainly private law instances | Nach früherem Recht wurde bei Streitigkeiten in Sachen des Wohnungseigentums im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Verfahren) entschieden. Der Vorteil dieses Verfahrens lag für Wohnungseigentümer insbesondere im so genannten Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutete, dass das Gericht die Gründe ermittelte, weshalb unter anderem Beschlüsse wegen Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung für ungültig zu erklären waren. Nach der Überführung bei Streitigkeiten in Sachen des Wohnungseigentums vom bisherigen FGG-Verfahren in das Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO-Verfahren) muss der Wohnungseigentümer selbst die Begründung für die Beschlussanfechtung liefern. |